Ihre Vision. Unsere Bedingungen.
Transparenz und Vertrauen sind die Grundpfeiler jeder erfolgreichen Partnerschaft. Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von ArchiteVision.pro.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 15. Juli 2026
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der ArchiteVision.pro (nachfolgend „ArchiteVision“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen, die ArchiteVision im Bereich moderne Architektur, Design und Visualisierung mit ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) schließt. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch ArchiteVision ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
1.2. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1. ArchiteVision bietet Leistungen in den Bereichen Architekturplanung, Innenarchitektur, Produktdesign, 3D-Visualisierungen, Renderings, virtuelle Rundgänge und Beratung an. Der genaue Leistungsumfang wird im individuellen Angebot und im Projektvertrag detailliert beschrieben.
2.2. ArchiteVision ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags Teilleistungen zu erbringen oder Dritte heranzuziehen. Die Verantwortung für die Leistungen Dritter verbleibt bei ArchiteVision.
3. Vertragsschluss
3.1. Angebote von ArchiteVision sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht anders schriftlich vermerkt.
3.2. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch ArchiteVision oder durch die erste Leistungserbringung seitens ArchiteVision zustande.
3.3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Wirtschaftliche Klarheit.
Unsere fairen Konditionen sichern die Qualität und Exklusivität Ihrer Projekte. Wir arbeiten transparent und partnerschaftlich.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
- 4.1. Preise: Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Materialkosten, Reisekosten und sonstige Nebenkosten werden gesondert ausgewiesen und nach Aufwand abgerechnet.
- 4.2. Fälligkeit: Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. ArchiteVision ist berechtigt, bei größeren Projekten Abschlagszahlungen zu verlangen, die im Projektvertrag festgelegt werden.
- 4.3. Verzug: Bei Zahlungsverzug ist ArchiteVision berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- 4.4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht: Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von ArchiteVision anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1. ArchiteVision wird die vereinbarten Leistungen mit größter Sorgfalt und nach dem aktuellen Stand der Technik erbringen.
5.2. Der Kunde ist verpflichtet, ArchiteVision alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere Projektbeschreibungen, Pläne, technische Spezifikationen und Referenzmaterialien.
5.3. Der Kunde hat die von ArchiteVision erbrachten Teilleistungen und Entwürfe unverzüglich zu prüfen und freizugeben. Änderungs- oder Korrekturwünsche sind ArchiteVision innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich mitzuteilen. Verzögerungen durch mangelnde oder verspätete Mitwirkung des Kunden gehen zu dessen Lasten.
6. Urheberrechte und Nutzungsrechte
6.1. Alle Urheberrechte an den von ArchiteVision erstellten Werken (Pläne, Entwürfe, Visualisierungen, Texte etc.) verbleiben bei ArchiteVision.
6.2. Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung das nicht-exklusive, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Werken für den im Projektvertrag definierten Zweck.
6.3. Eine darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere die Weitergabe an Dritte oder die Verwendung für andere Projekte, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ArchiteVision und ist gegebenenfalls gesondert zu vergüten.
6.4. ArchiteVision ist berechtigt, die erstellten Werke zu Referenzzwecken (z.B. auf der eigenen Website, in Präsentationen oder Publikationen) unter Nennung des Kunden und des Projekts zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich und schriftlich widersprochen hat.
Sicherheit und Verantwortung.
Wir stehen für Qualität und Verlässlichkeit in jedem Projekt. Unsere Haftung ist klar geregelt, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Architektur.
7. Gewährleistung und Haftung
- 7.1. Gewährleistung: ArchiteVision gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen und frei von Mängeln sind, die den Wert oder die Tauglichkeit erheblich mindern. Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Abnahme der Leistung.
- 7.2. Mängelanzeige: Offensichtliche Mängel sind ArchiteVision unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind ArchiteVision unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen.
- 7.3. Nacherfüllung: Bei berechtigten Mängelrügen hat ArchiteVision das Recht zur Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder Neulieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde eine Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
- 7.4. Haftungsbeschränkung: ArchiteVision haftet für Schäden des Kunden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ArchiteVision nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und zwar beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechung, ist ausgeschlossen.
- 7.5. Haftungshöchstgrenze: Die Haftung von ArchiteVision ist in jedem Fall auf die Höhe des Auftragswertes des jeweiligen Projekts begrenzt.
8. Vertragsdauer und Kündigung
8.1. Die Vertragsdauer richtet sich nach den im Projektvertrag getroffenen Vereinbarungen. Bei unbefristeten Verträgen oder Rahmenverträgen gelten die dort festgelegten Kündigungsfristen.
8.2. Beide Parteien haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
8.3. Im Falle einer Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund ist ArchiteVision berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen.
9. Datenschutz
9.1. ArchiteVision verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
9.2. Detaillierte Informationen zum Datenschutz sind in unserer separaten Datenschutzerklärung zu finden.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von ArchiteVision, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.